Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Widmann Holzbau GmbH

1. Allgemeines
Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die
Wirksamkeit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DlN 18384 und DIN 18386 als Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie auszugsweise die VOB Teil C bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als massgenau. Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies ebenfalls gesondert vereinbart werden. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Widmann Holzbau GmbH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. lm Falle einer Angebotsabsage sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma Widmann Holzbau GmbH zurückzusenden.

2. Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. lm Rahmen einer
laufenden Geschäftsverbindung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann
Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre
Einbeziehung hingewiesen hat.

3. Termine, Lieferung und Genehmigungen
Ein vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin ist grundsätzlich unverbindlich. Er gilt nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde und wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Firma Widmann Holzbau GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden ist, Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit, die erforderlich ist, die zusätzlich beauftragten Leistungen auszuführen. Fehlende Unterlagen, Abbund- und/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführungen der Leistungen unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf den Termin.
Einen Verzugsschaden kann durch den Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermine,) schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird.
lm Schlechtwetterfall verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Montagetermine um den
Schlechtwetterzeitraum zzgl. eines neuen Koordinationszeitraumes von maximal 5 Werktagen.
Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Firma Widmann Holzbau GmbH muss der
Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist.
Alle Hindernisse im Arbeitsbereich um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss beim Montagebeginn zur Verfügung zu stellen.
Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem
Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige
Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Eine Mehrwertsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn hiervon auch der Auftragnehmer betroffen ist.

4. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der
Abnahme oder der lngebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der
Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Alle Mängel sind der Firma Widmann Holzbau GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma Widmann Holzbau GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B, fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).
Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Widmann Holzbau GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder lngebrauchnahme anzuzeigen.
Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Eine solche kann gegebenenfalls durch einen Sachverständigen der Handwerkskammer Heilbronn
bemessen werden. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seine
Erfüllungsgehilfen vorliegen.

5. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur
Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel.
Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im
Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die
Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige
Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind
unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar.
Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.

6. Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas
anderes vereinbart wurde.
Alle Preise für gewerbliche Kunden und Unternehmer verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Privatkunden verstehen sich die Endpreise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

7. Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Widmann Holzbau GmbH,
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der
Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den
Auftragnehmer.

8. Auftragsstornierung
Im Falle einer Stornierung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Widmann Holzbau GmbH,
trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Die Höhe ermittelt die Firma Widmann Holzbau GmbH je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker. Die genehmigungsfähige Statik eines anerkannten Tragwerkplanes sowie einer Bauanzeige und der Bauantrag sind niemals Bestandteil eines Standardangebotes.

9. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen 8
Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 18 Werktage nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge sind generell gesondert mit der Firma Widmann Holzbau GmbH zu vereinbaren.
Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in
Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. lm Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verzug in der jeweils gültigen Fassung.
Sofern Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt werden oder für die einwandfreie
Ausführung der Leistungen unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von Zeitarbeiten. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.

10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Heilbronn bzw. Landgericht Heilbronn vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen,

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Siegelsbach.

12. Schlussbestimmungen
Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind
zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Widmann Holzbau GmbH, bevor sie wirksam und verbindlich werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so
bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.